Klasse B

Klasse B


Beinhaltet: AM, L
Erwerb: direkter Erwerb
Mindestalter: ab 17 Jahren bei begleitetem Jahren
Voraussetzungen für Begleiter:
  • Mindestalter 30 Jahre
  • Fahrerlaubnis der Klasse B die letzten 5 Jahre ohne Unterbrechung
  • max. 1 Punkt (neuer Punkteverordnung) beim KBA
  • ab 18 Jahren
Fahrzeuge: 
  • Keine Befristung der Besitzdauer.
  • Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
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