Klasse A1

Klasse A1


Beinhaltet: AM
Erwerb: direkter Erwerb
Mindestalter: ab 16 Jahren
Fahrzeuge: 
  • Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. 
  • Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt. 
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren.
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