Klasse A

Klasse A


Beinhaltet: A2, A1
Erwerb: direkter Erwerb
Mindestalter:
  • ab 20 Jahre - für Krafträder bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
  • ab 21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
  • ab 24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg
Fahrzeuge: 
  • Keine Befristung der Besitzdauer.
  • Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren.
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