Beinhaltet: AM, L
Erwerb:
Vorbesitz der Klasse B
Mindestalter: ab 17 Jahren bei begleitetem Jahren
Voraussetzungen für Begleiter:
- Mindestalter 30 Jahre
- Fahrerlaubnis der Klasse B die letzten 5 Jahre ohne Unterbrechung
- max. 1 Punkt (neuer Punkteverordnung) beim KBA
- ab 18 Jahren
Fahrzeuge: - Keine Befristung der Besitzdauer.
- Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen.
- Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen.
- Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.