Beinhaltet: A1, AM
Erwerb:
direkter Erwerb
Mindestalter: ab 18 Jahren
Fahrzeuge:
- Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg.
- Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren.
- Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.