Beinhaltet: AM
Erwerb:
direkter Erwerb
Mindestalter: ab 16 Jahren
Fahrzeuge:
- Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg.
- Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren.